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 33 Ferkelwemser 
Gibt es eine Gewährleistungsgarantie für Rechtberatung im Internet, inklusive Schadenersatzpflicht für Eu-Recht und EBay-Unrecht....? Vielen Dank für soviel, sehr korrekte und unterhaltsame Aufklärung. Ich werde diese Seite in \"meine\" Rechtsbehelfsbelehrungsaufzählung verlinken. Erlaubt oder nicht ist bei Ebay eh wurscht....

 32 svenja 
hallo

 31 rossi229 
Das ganze ist großer Mist. Ich habe einen Ventilatoer bei einem gerwerblichen Verkäufer gekauft und der war kaputt. Ich habe also bei Pay Pal reklamiert und wollte ihn zurückgeben. Laut Pay Pal liegt die Beweislast bei mir und ich muss einen Gutachter einschalten, was sich bei einem Verkaufspreis von 25 EUR natürlich auch lohnt, Haha. Das Resultat ist: Der Ventilator schmort auf meinem Dachboden und der Händler lacht sich ins Fäustchen. Soviel zum Thema Gewährleistung bei Internetkäufen.

 30 Clemens 
Endlich mal ein gelungener Beitrag. Informativ und amüsant ! Werde diesen (sofern kein Widerspruch erfolgt bei meinen ebay-Verkäufen verlinken.
Gruß aus Nürnberg

 29 Max 
hey,
wie würde nun eine richtig formulierte klausel aussehen? ,)

 28 Hans 
Hallo,
ich habe doofer Weise einen Fehler in meine Artikelbeschreibung, eines bei eBay verkauften Laptops, gesetzt. Der Einbau des original Teiles würde 75 € kosten. Der Käufer versucht jetzt natürlich einen Preisnachlass heraus zu schlagen. Ich habe ihm nun eine Rücknahme angeboten, auf die er nur eingehen möchte wenn ich ihm zuerst das Geld zurücküberweise und er dann das Gerät versendet.
Bitte um einen schnellen Rat!
Danke

 27 dws 
Korrekt. Praktischerweise bietet sich ein Gewährleistungsausschluss bei Privatverkäufern daher immer dann an, wenn diese Sachen verkaufen, die anfällig für versteckte Mängel sein können. Doch man muss beachten, dass völliger Sachmängelverzicht für einen Käufer im Gegenzug bedeutet, dass er dem Verkäufer blind vertrauen muss - das kann sehr abschreckend wirken.

 26 martzell 
Wenn ich die Sachmängelhaftung nicht ausschließe muss ich die ersten 6 Monate für Mängel gerade stehen oder nachweisen dass diese erst nach der Übergabe (oder meinetwegen zum Zeitpunkt des Verkaufes) aufgetreten sind (was oft sehr schwierig ist). Die restlichen anderthalb Jahre muss der Käufer nachweisen dass die Mängel bereits bestanden, was oft, bei Elektronik, auch so gut wie unmöglich ist.

 25 dws 
@martzell: Nein, Privatverkäufer müssen nichts ausschließen, aber sie können. Egal, ob Neu- oder Gebrauchtware. Viele machen das mit sinnvollen Sätzen wie "Keine Gewährleistung" oder "Ich schließe die Sachmängelhaftung aus". Wenn sie aber nichts ausgeschlossen haben, heißt das nicht, dass sie jahrelang für Reparaturen geradezustehen haben, sondern nur, dass die Ware zum Zeitpunkt des Verkaufs (!) in Ordnung gewesen sein muss (eben keine versteckten Mängel drin waren).

 24 martzell 
Ich habe den Spruch seither nicht verwendet. Wenn ich diesen Artikel richtig interpretiere muss ich Sachmängelhaftung ausschließen obwohl ich privat Gebrauchtes verkaufe??? Und bei Neuware soll ich 1 oder 2 Jahre lang für Reparaturen bezahlen?

Genügt in beiden Fällen ein einfaches: "Bitte haben Sie Verständnis dass ich als Privatverkäufer Sachmängelhaftung ausschließe."?

 23 Peter Doof 
Zunächstmal ist ein \"standatisierter\" Gewährleistungsausschluss stets gemäß § 309 Nr.8b)aa) BGB unwirksam und zwar sowohl für Unternehmer als auch Nicht-Unternehmer. Somit auch nicht ein Jahr wie oben beschrieben.

Weiter gelten bei der Auslegung von Willenserklärungen, also dem Gewährleistungsausschluss die §§ 133, 157 BGB. D.h. bei den hier vielzitierten Ausschlüssen liegt regelmäßig ein Fall von \"falsa demonstratio non nocet\" vor. Es kommt also nicht auf die Wortwahl an, sondern auf das, was dem Empfänger damit verständlich gemacht wird, also: Ich nix will haften für Sache.
Und E_Bayern wenn du nächstens wieder heulen willst, aber diesmal nicht vor lachen, dann machs genau so.

In diesem Sinn alles Gute
Dr. Doof

 22 Franke 
Das ist nicht nur sachlich und informativ, sondern darüberhinaus höchst unterhaltsam

 21 E_Bayern 
Hallo - verunsichert durch die vielen Zusätze bei diversen Angeboten wollte ich auch schon meine Angebote vervollständigen. Gott sei Dank hab ich vorher noch gegoogelt, ich mußte Tränen lachen. Vielen Dank für diese Aufklärung.
Aber abschließend: brauch ich jetzt eigentlich gar nichts hinzuschreiben? Auch nicht \"dies ist ein Privatverkauf\"?

 20 D.S. 
Aber sicher, Herr Doktor: Verkäufer verkauft etwas Kaputtgehendes und Käufer will sein Geld wiederhaben. Das geht auch immer wieder mal vor Gericht. Natürlich auch bei nichtkommerziellem Handel.

 19 Dr.Irrenhouse 
Ein Hoch auf das Kleingedruckte!
Wurde mal Zeit, dass Einer den E-U_nsinn bei Ebay so treffend kommentiert! Was mich mal interessieren würde: Gibt es eigentlich Fälle, wo Privatverkäufer wegen Sachmängelhaftung verklagt wurden???

 18 Eisbär 
@ Quatsch
sinnloser Müll, auch wenn sie nicht stimmt die Ebay-Klausel, jeder Depp ist damit sicher ==> UND GENAU DAS IST MAN NÄMLICH NICHT!!! \"Das darunter, Privatverkauf, daher keine Garantie!, das reicht, und dann bist du raus!

 17 Sophie 
Informativ, amuesant und sooooo hilfreich... Schade, dass es keine Garantie gibt! Jetzt weiss ich endlich das es gar kein neues EU-Recht in dem Sinne, in dem es viele eBay-er verbreiten wollen, gibt!

 16 Vielen Dank! 
Sehr informativ und unterhaltend zugleich - kann mich da nur den diversen Vor"rednern" anschließen!

 15 Marco 
Sehr sehr amüsante und dennoch lehrreiche Lektüre. Ich wünschte es würden viele solcher Irrtümer auf derart lockerer Weise klargestellt werden, dann würden viel mehr Menschen solche Gesetze, Richtlinien und Rechte auch verstehen.

 14 Quatsch 
sinnloser Müll, auch wenn sie nicht stimmt die Ebay-Klausel, jeder Depp ist damit sicher

 13 André Poggenburg 
Gott sei Dank!!! Endlich mal fundierte und trotzdem humorvolle Lektüre, welche dabei helfen wird etwas Niveau in den Onlinehandel zu bringen! Vor allem dieses dauernde sinnwidrige Vermischen von Garantie und Gewährleistung kann einen wirklich verzweifeln lassen!! Hoffentlich lesen das hier viele Nutzer nach dem Motto "lernen, lernen nochmals lernen..." und schämen!

Beste Grüße!

 12 Christoph 
Über deine Kommentare zu den immer wieder falsch formulierten Gewährleistungsausschlüssen habe ich mich köstlich amüsiert. Was habe ich gelacht. Mehr davon! Besonders gut: "Die EU zwingt mich dazu: ..."

Erinnert mich stark an die Geschichte "Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, daß..."
Dieses Zitat findet man immer noch auf zahlreichen Homepages, um die Verantwortung für externe Links auszuschließen. Es wird immer noch genauso unpassend verwendet wie vor 10 Jahren!

Gruß Christoph

 11 Willi 
Endlich sagts mal einer.Hoffentlich werden diese Seiten auch gelesen!!!!

 10 Chris 
Danke für den informativen und unterhaltsamen Text.

 9 Tom Engel 
Moin, danke für die informative Seite, spannend, auf welche Ideen manche Leute kommenm, beim Versuch, den Hintern wegzuziehen. Grüsse von Tom

 8 yak-und-yeti  
Rein per Zufall bin ich auf Eure Seite zum Thema "eBay und das EU-Recht" gestoßen... Erstmal: Super Spitze!!!! Auf so etwas muss man doch erst einmal kommen!!! Sarkastisch und ironisch. Ich habe mich beim Lesen echt zusammenreißen müssen, nicht lauthals loszulachen... ! Dann habe ich mich drauf und dran gemacht, meinen Text für meine eBay-Angebote umzuändern. Natürlich habe ich auch gleich einen Link auf Eure Seite mit eingearbeitet Super!. Ich hoffe, dass es Euch recht ist... DAS muss man einfach wirklich Lesen!!!! Viele Grüße Yeti´s Yak

 7 Martin 
Seit langem habe ich keinen so stilistisch brillianten und inhaltlich fundierten Beitrag im Internet gelesen. Vielen Dank für die guten Informationen!

 6 ralf k. herzig  
juhu, ich hab mir ja lange nicht so auf die Schenkel geklopft! Als regelmässiger ebay-Nutzer habe ich natürlich auch das "Neue EU-Recht " übernommen. Wie peinlich! Aber da ich mich endlich mal vergewissern wollte, bin ich auf Ihre Seite gestossen. Danke für die Erleuchtung!! Auch als diletantischer privater Webseitenerstellobermaster schliesse ich jegliche Ahnung über Verbindungen jeglicher Art regelmäßig aus. - Ich neige mein Haupt in Demut! Ich werd in Zukunft bei meinen ebay-Verkäufen einen "belehrenden" Hinweis auf Ihre Hompage geben oder Sie zitieren, wenn Sie nichts dagegen haben. Vieleicht kann ich so, als einer der sich ander Verbreitung von "falschen Gerüchten" mit schuldig gemacht hat, nun zu deren Ausmerzung beitragen. Danke und viele Grüsse rakhe

 5 Stefan 
Ich Danke Euch für diese aufklärenden Worte.....leider fiel mir das lesen sehr schwer, weil mir ständig dicke Tränen aus den Augen liefen Grüße aus dem hohem Norden

 4 Dominik 
Vielen Dank für die Aufklärungsarbeit! Ich glaube ich werde das Wort "Gewehrleistung" in meine zukünftigen Auktionen bei egun einbauen, zusammen mit einem Link auf Eure gelungenen Seiten. Ich muss leider zugeben, das ich so einen "Klausel" auch schon verwendet habe - schäm - aber Einsicht ist der beste Weg zur Besserung.

 3 Erich 
wirklich hilfreich ist das nicht, wie sollte o. könnte es denn bei Privatverkauf heißen? Ist ein bißchen widersprüchlich.

 2 Jürgen  
Danke, Danke, Danke! Nach dem ich nun - in Mitten meiner Vorbereitung aufs erste Staatsexamen - auch zum eBay'er wurde (wobei man sich - so meine Erfahrung nach wenigen Wochen - Skripte günstiger und schneller selber strickt als da was zu ersteigern) und dort auf die seltsamsten Formulierungen zum "EU-Recht" stieß, war ich der Verzweiflung doch schon mehr als nur Nahe... Bin ich doof? Können tausende von "Privatverläufern" irren? Warum hab ich nie was von diesem "EU-Recht" gehört (was ja wohl "EG"-Recht und wenn dann und eine Verordnung sein müßte oder 'ne nicht rechtzeitig umgesetzte Richtlinie oder oder ... verzweifel...)? Nachdem ich nun Ihren Artikel gelesen habe, kann ich endlich wieder schlafen... Tausende Verkäufer können irren und der 444 macht doch Sinn. Danke!

 1 Stevie  
Hi! Bin auf der Suche nach dieser ominösen Eu-RL auf deine Seite gestolpert und war so froh endlich das bestätigt zu finden was ich seit Monaten behaupte. (Gewährleistungsausschluß....unter Privaten....-...Neue EU-RL besagt usw. -Vollksverblödung) Fällt ungefähr in die Rubrik der Linksetzung, was du ja sehr gut klargestellt hast. (LOB ) Liebe Grüße aus Graz