Ich bin heilfroh, dass ich zum Märchen vom Link-Urteil kein Forum betreibe, denn das würde dann wahrscheinlich aussehen wie hier. Das Zitieren des Urteiles des Landgerichtes Hamburg ist derart zur Internetfolklore geworden, dass man sich anscheinend so sehr daran gewöhnt hat, dass man es einfach nicht in Erwägung ziehen kann, dass es sich dabei um ein sinnentstellendes Zitat handeln könnte.
“Befürwortern” wie “Gegnern” fällt es offenbar immer wieder schwer, sowohl das damalige Urteil des Landgerichts als auch meine Dokumentation dazu richtig zu lesen und zu verstehen (ich werde gerne als Quelle und Beleg für etwas genommen, das ich nie so geschrieben habe – ironischerweise auch wieder oft dadurch, dass aus dem Zusammenhang zitiert wird). Daher hier nochmal die Kurzfassung als besonderer Service für alle Zweifler:
1. Das Landgericht Hamburg hat 1998 eine bestimmte (!) Person dazu verurteilt, für gesetzte Links zu anderen Seiten zu die Verantwortung zu übernehmen. (Eine andere Person ist z.B in einem Fall von “Linkhaftung” von einem anderen Landgericht 2006 freigesprochen worden – dieses Urteil wird lustigerweise nie zitiert
2. Ich finde es weiterhin skurril bis lächerlich, wenn jemand das Urteil des Landgerichts Hamburg zitiert (unabhängig von seiner Bedeutung für Linkhaftungs-Rechtsprinzipien), um sich vor Regressen zu schützen. Man schreibt ja auch nicht seinen eigenen Namen auf die Homepage und gibt dazu gleichzeitig eine Erklärung ab, was der Name in verschiedenen Kulturkreisen bedeutet, warum sich die Eltern für diesen Namen entschieden haben, wie man geheißen hätte, wenn man kein Mädchen, sondern ein Junge geworden wäre und wieviel Mitspracherecht die Großeltern bei der Namenswahl hatten.
3. Ich behaupt nirgendwo, dass man auf alle Haftungsausschlüsse verzichten sollte. Es kann manchmal durchaus sinnvoll sein, sich pauschal von anderen Webseiten zu distanzieren (das kann man aber auch, ohne Urteile zu zitieren).
4. Wer trotz aller logischen Einwände seinen LG-Hamburg-Haftungsausschluss verteidigt, macht natürlich nichts falsch – aber er trägt zur allgemeinen Internet-Heiterkeit bei, denn:
5. Das Landgericht Hamburg hat niemals behauptet, man könne sich von einer Verantwortung befreien, wenn man sich pauschal von allen Seiten distanziert!
Und wer bis jetzt noch immer nicht verstanden hat, über was ich hier eigentlich schreibe (das dürfte der Normalfall sein) bzw. wer sich jetzt immer noch für die Hintergründe interessiert, darf hier gern nochmal in Ruhe nachlesen.