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Rubrik: Linkurteil-Märchen

Mal wieder Internetfolklore

Im Forum von Leselupe hat jemand einen nette Abhandlung über das ängstliche Verhältnis der Deutschen zum Internet veröffentlicht. Qintessenz: Habt keine falsche Angst vor Obrigkeit und eurer eigenen Courage im Netz.

Und was liest man gleich einen Klick weiter dann im Impressum von leselupe.de?

... distanzieren sich die Betreiber ... hiermit ausdrücklich von den Inhalten aller externen Seiten

Etwas anderes hätte uns auch gewundert. :wink:

(Text aufgenommen in die Literaturliste)

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Der Tagesspiegel recherchiert schlecht

Journalisten stellen gerne Fragen. Beim Beantworten selbiger, wenn sie selbst einmal gefragt werden, sind sie leider oft weniger engagiert. So auch beim Tagesspiegel.

Kommentieren kann man beim Tagesspiegel neuerdings die Artikel, statische Seiten wie das Impressum leider nicht, dabei wäre auch das dringend nötig. Denn ausgerechnet die Zeitung, die sich als Wahlspruch rerum cognoscere causas (den Dingen auf den Grund gehen) auf die Fahnen geschrieben hat, verbreitet das “Märchen vom Linkurteil”:

Impressum des Tagesspigels im Browserfenster

Auf unsere Anfrage, wie es dazu kam, dass man im Impressum des Onlineangebotes der Tageszeitung den berühmt-berüchtigten Linkurteil-Disclaimer lesen kann, wurde nicht reagiert.

Lieber Tagesspiegel: Wir wiederholen uns, aber auch für Dich nocheinmal exklusiv: Das Landgericht Hamburg hat am 12. Mai 1998 nicht (!) entschieden, dass man sich vor Mitveranwortung nur schützen kann, wenn man sich pauschal von allen verlinkten Fremdinhalten distanziert. Diese Darstellung ist falsch, der gesamte Absatz im übrigen eine grobe Vereinfachung, führt dadurch in die Irre, begünstigt Legendenbildung und ist einfach albern. Einzelheiten hier.

(Tagesspiegel.de als Beispiel aufgenommen ins Kuriositäten-Kabinett)

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Späte Einsicht? Stichprobe zur aktuellen Disclaimer-Verbreitung

Ratloser ParagraphDas “Gruselkabinett” auf den Seiten des “Linkurteil-Märchens” ist mittlerweile legendär, sind es doch unter anderem nicht gerade die unbekanntesten Seiten, die sich mit juristischem Unfug in ihrem Impressum schmücken. Beziehungsweise schmückten… schauen wir doch mal, wer von den Porträtierten noch immer an die berühmte Internet-Legende glaubt:

In SternTV klärte Günther Jauch jüngst über populäre Rechtsirrtümer auf, Stern.de hingegen distanziert sich munter weiter von “gelinkten Seiten”.

Die Staatsanwaltschaft Aachen zitiert das Hamburger Urteil inzwischen nicht mehr, distanziert sich jedoch nachwievor ausdrücklich von verlinkten Seiten.

Das OLG Köln und das Landgericht Neuruppin behauptet dafür immer noch, dass man sich wegen eines Hamburger Urteils von allen Seiten disztanzieren müsse.

Die Bundesnetzagentur, vormals RegTP, hat inzwischen eine neue Internetseite. Der Linkurteil-Unsinn hat die Umbauarbeiten überlebt und ist mit umgezogen.

Einsicht bewies hingegen die deutsche Kultusministerkonferenz: Der Hinweis auf das Hamburger Urteil ist sang- und klanglos verschwunden.

Auch StudiVZ hat den Linkurteil-Disclaimer mittlerweile ersatzlos aus dem Impressum gestrichen.

Welche Schlüsse lassen sich aus dieser Stichprobe ziehen? Die Internetlegende hält sich mitunter recht hartnäckig – vereinzelt besteht aber durchaus Hoffnung. Heraus sticht weiterhin leider die Bundesnetzagentur, die doch eigentlich Vorbildcharakter haben sollte, anstatt sich an der Verbreitung von Mythen zu beteiligen.

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Jurastudenten ins StudiVZ.net!

Die derzeit die Runde machende Studentennetzwerkseite StudiVZ.net hat sicherlich vieles: einen seriösen, sympathischen Chef, Geld, Expansionsdrang und investigative Aufmerksamkeit. Aber eines haben sie dort sicherlich zu wenig: Jurastudenten. Denn sonst würde sich StudiVZ.net wohl kaum an der Verbreitung der beliebten Internet-Folklore beteiligen:

Screenshot StudiVZ.net

(Aufgenommen in die Kuriositätensammlung)

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Schon wieder das Kuriositätenkabinett

Erst letzten Monat fiel jemandem die Seite des Neuruppiner Landgerichtes auf, diesmal ist es die Staatsanwaltschaft Aachen, die sich mit einem kuriosen Hinweis auf das “Linkurteil” des Landgerichts Hamburg schmückt und dadurch schätzungsweise ungewolltes Amüsement bietet.

Screenshot

Auffällig ist, dass die Seite von Inhalt und Gestaltung recht stark der Selbstdarstellung des Oberlandesgerichtes Kölns ähnelt – das ebenfalls den berüchtigten Disclaimer verbreitet. Da wird doch nicht etwa die gleiche selbe Agentur verantwortlich gewesen sein und in sämtliche Justizseiten Nordrhein-Westfalens diesen Unsinn eingebaut haben…? Bloß nicht drüber nachdenken… #-)

(Dank an Dieter M. für den Link!)

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Neues für’s Kuriositäten-Kabinett

...dank des Landgerichts Neuruppin: das verfügt mit Sicherheit über überaus kompetente Richterinnen, Richter und Verwaltungsangestellte, mit Sicherheit haben sich die Verantwortlichen aber noch nie ihre eigenen Webseiten angesehen. Sonst würde man das hier wohl nicht in ihrem Impressum finden:

Mit dem Urteil vom ... hat das Landgericht Hamburg entschieden...

Immer wieder amüsant, dass selbst Ersteller von Gerichtsseiten auf das Märchen vom Link-Urteil hereinfallen.

(Dank an Ingo F. für den Link!)

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Das missverstandene Märchen vom Linkurteil

Ratloser ParagraphIch bin heilfroh, dass ich zum Märchen vom Link-Urteil kein Forum betreibe, denn das würde dann wahrscheinlich aussehen wie hier. Das Zitieren des Urteiles des Landgerichtes Hamburg ist derart zur Internetfolklore geworden, dass man sich anscheinend so sehr daran gewöhnt hat, dass man es einfach nicht in Erwägung ziehen kann, dass es sich dabei um ein sinnentstellendes Zitat handeln könnte.

“Befürwortern” wie “Gegnern” fällt es offenbar immer wieder schwer, sowohl das damalige Urteil des Landgerichts als auch meine Dokumentation dazu richtig zu lesen und zu verstehen (ich werde gerne als Quelle und Beleg für etwas genommen, das ich nie so geschrieben habe – ironischerweise auch wieder oft dadurch, dass aus dem Zusammenhang zitiert wird). Daher hier nochmal die Kurzfassung als besonderer Service für alle Zweifler:

1. Das Landgericht Hamburg hat 1998 eine bestimmte (!) Person dazu verurteilt, für gesetzte Links zu anderen Seiten zu die Verantwortung zu übernehmen. (Eine andere Person ist z.B in einem Fall von “Linkhaftung” von einem anderen Landgericht 2006 freigesprochen worden – dieses Urteil wird lustigerweise nie zitiert ;-)

2. Ich finde es weiterhin skurril bis lächerlich, wenn jemand das Urteil des Landgerichts Hamburg zitiert (unabhängig von seiner Bedeutung für Linkhaftungs-Rechtsprinzipien), um sich vor Regressen zu schützen. Man schreibt ja auch nicht seinen eigenen Namen auf die Homepage und gibt dazu gleichzeitig eine Erklärung ab, was der Name in verschiedenen Kulturkreisen bedeutet, warum sich die Eltern für diesen Namen entschieden haben, wie man geheißen hätte, wenn man kein Mädchen, sondern ein Junge geworden wäre und wieviel Mitspracherecht die Großeltern bei der Namenswahl hatten.

3. Ich behaupt nirgendwo, dass man auf alle Haftungsausschlüsse verzichten sollte. Es kann manchmal durchaus sinnvoll sein, sich pauschal von anderen Webseiten zu distanzieren (das kann man aber auch, ohne Urteile zu zitieren).

4. Wer trotz aller logischen Einwände seinen LG-Hamburg-Haftungsausschluss verteidigt, macht natürlich nichts falsch – aber er trägt zur allgemeinen Internet-Heiterkeit bei, denn:

5. Das Landgericht Hamburg hat niemals behauptet, man könne sich von einer Verantwortung befreien, wenn man sich pauschal von allen Seiten distanziert!

Und wer bis jetzt noch immer nicht verstanden hat, über was ich hier eigentlich schreibe (das dürfte der Normalfall sein) bzw. wer sich jetzt immer noch für die Hintergründe interessiert, darf hier gern nochmal in Ruhe nachlesen.

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Kleinere Updates

Ratloser ParagraphEntenweltSommerloch auch beim Knetfeder-Projekt. Doch wir nutzen die Kreativpause, um einige Seiten auf den neuesten Stand zu bringen. Die Dokumentation zum Linkurteil-Märchen wurde lediglich optisch etwas überarbeitet und graphisch-technisch modernisiert, echte Neuerungen gibt es jedoch in der Entenwelt: Die Rubrik Comic und Kunst enthält nun einen Absatz zu chinesischen Glücksenten (nochmals Dank an Michael R. wegen des Fotos), und in der Enternet-Rubrik haben wir auch etwas aufgeräumt: viele entige Seiten, die wir in den letzten Jahren zusammengetragen hatten, sind mittlerweile wieder aus dem Netz verschwunden (nein, keine Angst, die Entenwelt bleibt!), schmerzlich vermissen wir z.B. die Ente “Hibbel”, übrig bleiben glücklicherweise aber noch genug andere virtuelle Enten(-fans), denen wir nun jeweils mehr Platz eingeräumt haben als bloß einen schnöden Link. Ab ins Enternet!

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Das Märchen vom Disclaimer

§?Auch SpiegelOnline nimmt sich in einem Artikel dem Märchen vom Link-Urteil an und erklärt kompakt und übersichtlich die Hintergründe der überflüssigen “Präventiv-Freisprüche”.

Allerdings belässt man es nicht dabei, sondern macht einen Disclaimer-Rundumschlag und ergänzt die Thematik mit anderen Bereichen wie E-Mail-Angstklauseln und bringt sogar die kürzlich erfolgte Verfassungsbeschwerde des Heise-Verlags mit ein, hinter der sich eine ganz andere Geschichte verbirgt.

Für eine Spiegel-Online-Banane reicht’s nicht ganz, aber es zeigt, dass das Vermischen unterschiedlichster Rechtsfragen unter ein einziges Schlagwort “Disclaimer” es gerade begünstigt, dass

Genug Raum, für neue Missverständnisse und Märchen … und Disclaimer

bleibt.

Zudem ist ein Disclaimer keineswegs nur eine Marotte privater Homepages – auch Behörden, Firmen und Verlage fallen auf die Legende herein.

Nachtrag: Für einen Eintrag beim Netzwelt-Spiegel hat’s gereicht.

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