Ebay ist bekannt dafür, dass es seine Kunden und Nutzer gerne zu ihrem Glück zwingt. Unter dem Stichwort „positive Kauferfahrung“ werden Gestaltungsmöglichkeiten von Verkäufern eingeschränkt und möglichst viele Abläufe standardisiert. Meist verlaufen Änderungen in nur eine Richtung: zulasten der Verkäufer und zugunsten der Käufer. Doch nicht immer funktionierte das. Selbst das mächtige Ebay scheiterte an dem Einfallsreichtum und der Gewitztheit der dort handelnden Verkäufer. Ein Lehrstück für zivilen Ungehorsam im Internet.

Einige hielten es für einen verspäteten Aprilscherz, für einen Schildbürgerstreich. Doch es war ernstgemeint: Für Mitte 2009 beschloss Ebay einfach einmal, dass Verkäufer, die Waren in bestimmten Kategorien anboten, in Zukunft gratis zu versenden hätten. Nachdem es viele Beschwerden von Käufern gegeben hatte, dass die Versandkosten in manchen Verkaufskategorien zu hoch seien, sah Ebay.de Handlungsbedarf. Verkäufer stellten Artikel zwar ab einem Euro ein oder sehr günstig, die Mitbieter, die nicht genau aufpassten, wurden dann aber über horrende Versandkosten abgezockt, mit denen die Verkäufer ihren eigentlichen Gewinn machten. Die Vergleichbarkeit von Angeboten wurde dadurch verzerrt. Das betraf vor allem die Versandkosten in bestimmten Warenkategorien, so dass Ebay diese kurzerhand verbot – die Versandkosten, nicht die Verkaufskategorien.

Doch Paketdienstleister kümmern sich dummerweise nicht um das, was Ebay befiehlt, und verlangen weiterhin Geld für das Versenden von Paketen, daher mussten Verkäufer die Versandkosten nun in ihre Artikelpreise mit einrechnen. Ein schöner Nebeneffekt für Ebay selbst: die Angebotspreise wurden dadurch teurer, und Ebay verdiente mehr Geld durch höhere Provisionen pro verkauftem Artikel. Doch da Ebay-Auktionen gemeinhin am besten laufen, wenn sie ab einem Euro starten, wurde dies zum unkalkulierbaren Risiko vor allem für Anbieter von Pfennigartikeln oder private Verkäufer, für die das Versandkostenverbot ebenso wie für gewerbliche Anbieter galt. Sie liefen Gefahr, auf den Versandkosten sitzenzubleiben, wenn Artikel tatsächlich für nur einen Euro ersteigert wurden.

Ebay-Artikeleinstellmaske: Versandkosten auf 0 Euro begrenzt
Versand nur gratis: dem Verkäufer blieb auf den ersten Blick keine andere Wahl

Der nun einsetzende Effekt war der folgende: Privatverkäufer und auch Händler mit typischen 1-Euro-Startangeboten wurden vergrault, und die, die blieben und weiterhin für einen Euro anboten, verursachten das reinste Chaos. Denn was nun folgte, war ein erstklassiges Hase-und-Igel-Spiel mit hohem Unterhaltungswert. Denn Ebayer sind ein treues Völkchen und verzichten daher nicht auf Ebay und suchen sich Alternativen, sondern arbeiten mit allen Tricks, um unliebsame Verbote zu umgehen. So auch im Falle des Versandkostenverbots.

Pragmatiker, Dreiste, Gewitzte und Kreative

Die Aufgabe bestand nun darin, die zwangsweise Angabe der Null-Euro-Versandkosten zu umgehen und die tatsächlich anfallenden Versandkosten irgendwo anders unterzubringen. Die Pragmatiker schrieben die Versandkosten einfach direkt in die Überschrift der Artikelbeschreibung mit hinein. Oder sie versteckten die Angabe in der Artikelbeschreibung. Auch gab es Verkäufer, die ohne weitere Angaben erst nach dem Ende der Auktion den Käufer kontaktierten und nachträglich zusätzlich die Versandkosten einforderten.

Zivilrecht und Strafrecht

Das Problem war nun, dass trotzdem immer noch „kostenloser Versand“ als automatische Vorgabe prominent auf der Seite der Angebote prangte. Wer sich ein wenig im Zivilrecht auskennt, weiß, dass widersprüchliche Angaben ein Paradebeispiel für die Anfechtung von Kaufverträgen sind. Ärger war also auf jeden Fall vorprogrammiert, wenn ein Käufer dieses Spiel nicht mitspielte und sich auf die Angabe des kostenlosen Versandes berief, der Verkäufer aber einfach Ebay dafür verantwortlich machte und auf die Zahlung von Versandkosten bestand. Mit der Absicht, den Käufer zunächst im Unklaren über den tatsächlichen Willen zum Eintreiben von Versandkosten zu lassen, war man sogar in den Grauzonen des Strafrechts angekommen. Denn der Verkäufer war für seine Angebote selbst verantwortlich – er konnte sich nicht damit herausreden, dass Ebay ihn zum Anbieten in der vorliegenden Form zwänge – dann hätte er die Nutzung von Ebay eben ganz seinlassen müssen. Gegen die AGB von Ebay selbst verstieß er obendrein natürlich auch noch, denn in seinen Grundsätzen verbietet Ebay es natürlich, Versandkosten zu verstecken. Der Verkäufer riskierte also seine Sperrung. Da kostenloser Versand sogar bei neuen Büchern vorgeschrieben war, wurde hier die Buchpreisbindung auch noch zur Abmahnfalle für die Verkäufer, wenn diese kurzerhand das Porto in den Endpreis einrechneten.

Ebay-VersandauswahldialogDas System mit dessen eigenen Waffen schlagen

Die clevereren Verkäufer kamen daher noch auf eine andere Idee und schlugen das Ebay-System mit seinen eigenen Waffen. Man konnte nämlich weiterhin auf die Angabe einer Versandart ganz verzichten, und dann stand automatisch „Nur Abholung“ in den Angeboten. Hier nun konnten die Verkäufer den Versand als eine Art zusätzlichen Service deklarieren und hierfür natürlich auch Versandkosten verlangen. Dies jedoch führte dazu, dass viele potentielle Käufer einfach schnell weiterklickten, weil sie ausschließlich „nur Abholung“ in der Übersicht lasen, aber selbstverständlich die Ware zugeschickt haben wollten. Ein Verkäufer verminderte somit also seine Verkaufschancen.

Doch es gab noch einen Weg, das System auszutricksen: Man gab einfach mehrere Versandarten an, denn Ebay verlangte nur, dass die erste angegebene Versandart kostenlos sein musste. Doch diese Versandart konnte man selbst festlegen: Also gaben manche Verkäufer an, dass sie kostenlos nur an ihrem Heimatort liefern würden – oder auf eine abgelegene Insel. Der „normale“ Versand, eine Zeile tiefer, wurde dann bundesweit zu den üblichen Kosten angeboten. Pech nur für den Verkäufer, wenn ein Käufer den ersteigerten Fernseher dann tatsächlich kostenlos nach Helgoland geliefert haben wollte.

Schnapsidee

Sieht man sich im Nachhinein die Resultate an, die der zwangsweise kostenlose Versand bei Ebay verursacht hat, dann ist die Bezeichnung „Schnapsidee“ für diese Maßnahme noch äußerst höflich ausgedrückt. Die Versandkostenversteckspielchen machten das Kaufen auf Ebay unübersichtlich, verdarben die Umsätze und schraubten das Frustpotential bei den Verkäufern, aber auch den Käufern, in ungeahnte Höhen. Von einer „positiven Kauferfahrung“ für die Ebaybesucher war nicht mehr viel übrig geblieben.

Nur ein knappes halbes Jahr nach der Einführung der Regelung wurde sie 2010 wieder abgeschafft. Sie wurde – ganz simpel – durch eine Versandkostenbegrenzung ersetzt. Die Ebay-Verkäufer hatten gewonnen.
Artikelende

Quellen und Weiterführendes

Einschätzung der Strafbarkeit von Thomas Hoeren

Kostenloser Versand wieder rückgängig gemacht

Die Rechtfertigung der Einführung maximaler Versandkosten durch Ebay. Eine kritische Würdigung der Begründung „negative Kauferfahrung“

Mehr zum Thema Internetauktionen auch im
Dossier „Ebay“

Kommentare


  • […] bereits Beispiele, wo Ebay eingeführte Neuerungen nach kurzer Zeit wieder abgeschafft hat, so zum Beispiel bei dem verpflichtenden kostenlosen Versand. Die Verkäufer liefen dagegen Sturm und ließen die Neuerung zur Farce werden. Nach einem knappen […]

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