Dissertation

Lerch, Melanie: Die frühe Eltern-Kind-Beziehung in Elternratgebern
Relevanz und Analyse der Vermittlung von bindungstheoretischen
Konzepten und Erkenntnissen der Eltern-Säuglings-Interaktionsforschung
Berlin 2016.

Im Rahmen meiner Promotion am Fachbereich Erziehungswissenschaft und Psychologie der Freien Universität Berlin entstand die Dissertation mit oben genanntem Titel. Die Arbeit stellt eine Weiterentwicklung meiner unveröffentlichten Diplomarbeit mit dem Titel “Die frühe Eltern-Kind-Beziehung und ihr Stellenwert in Elternratgebern : Zur Relevanz einer elterngerechten Vermittlung von  bindungstheoretischen Konzepten und Erkenntnissen der Eltern-Säuglings-Interaktionsforschung” (Lerch 2005) dar. Das aus der Diplomarbeit hervorgegangene Elternratgeberkapitel ” Die frühe Eltern-Kind-Beziehung – Bindungsaufbau im alltäglichen Austausch” ist an anderer Stelle dieser Homepage veröffentlicht.

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Zusammenfassung/Abstract

Die vorliegende Arbeit möchte ausgehend von Forschungsergebnissen der Bindungs- und Säuglingsforschung die Möglichkeiten einer entwicklungspsychologisch korrekten Aufklärung von Eltern mittels Elternliteratur beurteilen und in Form eines Leitfadens für Autoren zur Erstellung einer bindungsförderlichen Elternratgeberschrift umsetzen.
Eine umfassende Auseinandersetzung mit der die gegenwärtige Forschung zur frühen Eltern-Kind-Beziehung grundlegend beeinflussenden Bindungstheorie nach Bowlby und Ainsworth sowie eine Einbeziehung von Ergebnissen aus dem Bereich der modernen Säuglingsforschung bilden die Basis für eine Diskussion der Frage, welche Aspekte der frühen Eltern-Kind-Beziehung in der Elternliteratur im optimalen Fall behandelt werden sollten. Eine charakterisierende, historische und kritische Auseinandersetzung mit dem Genre des Elternratgebers zieht zudem Schlussfolgerungen für die didaktisch-methodische und formale Gestaltung von Elternliteratur.
Sieben Elternratgebertexte wurden mittels Qualitativer Inhaltsanalyse nach Mayring auf Stellenwert, Schwerpunkte und Qualität der Thematik der frühen Eltern-Kind-Beziehung analysiert, darunter der zeitgemäße Klassiker „Babyjahre“ von Largo, die Berliner Elternbriefe sowie ein thematisch auf die frühe Eltern-Kind-Beziehung spezialisiertes Buch von Kirkilionis.
Die für die zeitgemäßen fünf Elternratgeber zwischen sehr gut und gut liegenden Analyseergebnisse zeigen, dass die untersuchten Elternratgeber zwar in unterschiedlichem Ausmaß, aber doch insgesamt viele Aspekte aus dem Themenbereich der frühen Eltern-Kind-Beziehung behandeln. Hierzu gehören neben der Verbreitung angemessener Auffassungen über die Kompetenzen des Säuglings und der Eltern und ihres Zusammenspiels in der frühen Interaktion ebenso die Beschreibung und Empfehlung feinfühligen Elternverhaltens und eine Erläuterung weiterer bedeutender Konzepte und Forderungen der Bindungstheorie.
Der Grundgedanke der Unerlässlichkeit zuverlässiger emotionaler Zuwendung im Säuglingsalter kommt in den Ausführungen dieser Elternratgeber durchaus zum Ausdruck, die Gesamtaussage speziell der Bindungstheorie im Sinne einer wissenschaftlich fundierten Aufklärung jedoch erscheint in ihrer elterngerechten Vermittlung verbesserungsfähig. So werden bedeutsame Erkenntnisse der Bindungsforschung entweder ausgeklammert oder wenig eindrücklich am Rande und ohne thematische Kohärenz behandelt, wie beispielsweise die Entstehung verschiedener Bindungsmuster und ihrer Konsequenzen für die Persönlichkeitsentwicklung, die Bedeutung der Kind-Vater-Bindung und Fragen früher Fremdbetreuung.
Abgeleitet aus der Diskussion des theoretischen Bezugsrahmens einerseits und den Untersuchungsergebnissen andererseits wurde daher ein Leitfaden erstellt, der die Abfassung einer Elternratgeberschrift ermöglicht, welche die Bedeutung früher emotionaler Beziehungen zwischen Kleinstkind und Eltern unter Bezugnahme auf wissenschaftlich abgesicherte Erkenntnisse der Bindungs- und Säuglingsforschung auf elterngerechte Weise aufzeigt, ohne die üblichen Mängel von Elternratgebern zu reproduzieren. Ein solcher Ratgeber kann einen Beitrag zur frühen Prävention von beziehungsbedingten Störungen der Entwicklung von Kleinkindern leisten.

2 Kommentare

    • Michael Blank on 17. Dezember 2021 at 16:00
    • Antworten

    Liebe Melanie Lerch,
    ich bin eben auf Deine Dissertation gestoßen, und zwar über Deinen Artikel zur Sprachentwicklung. Für die Möglichkeit, die Dissertation kostenlos runterzuladen zunächst einmal Tausend Dank. Denn das kommt ja gerade nicht oft vor!
    Ich arbeite u.a. als Familienmediator, Umgangspfleger, Verfahrensbeistand und (seit ca. 30 Jahren) auch als methodenkritischer Rezensent von psychologischen Gutachten in familienrechtlichen Verfahren, letzteres mit Schwerpunkt auf solchen Fällen, wo unübersehbar Hinweise auf einen laufenden Prozess der aktiven Elternentfremdung durch den betreuenden Elternteil (egal ob Mutter oder Vater) vorliegen, diese aber von den betreffenden psychologischen Gutachtern konsequent ignoriert bzw. tabuisiert werden mit desaströsen Folgen für das Kind und für den jeweils anderen Elternteil (Mutter oder Vater) und natürlich für die Beziehung des Kindes zu letzterem (indem diese Beziehung zerstört wird).
    In meinem gerade vorliegenden Einzelfall (Umgangsverfahren) trug beispielsweise eine (betreuende, aus zahlreichen Gründen ohnehin der aktiven Entfremdung des Kindes vom Vater verdächtigte) Mutter dem betreffenden Gutachter vor, ihr 1;4 Jahre (!) alter Sohn habe ihr Fragen gestellt, wie (wörtlich!) “Warum gibt’s Du mich weg am Wochenende?”, worin der psychologische Gutachter einen Hinweis auf die autonome Abwehrhaltung des Kindes gegenüber den Umgängen mit dem Vater erkannte (sic) und entsprechend einen Hinweis darauf, dass hier gerade kein Fall der aktiven Entfremdung des Kindes durch die Mutter vorliege, denn man sehe ja an solchen Äußerungen, dass das Kind selbst eine ablehnende Haltung zum Umgang habe. Ich habe an dieser Stelle unter objektivierendem Hinweis auf Deine Ausführungen zum Sprachentwicklungsstand eines 1;4 Jahre alten Kindes (aus https://www.knetfeder.de/kkpwp/sprache/) verdeutlicht, dass eine solche Frage eines 1;4 Jahre alten Kindes aufgrund des sprachlichen und sonstige Entwicklungsstandes nicht glaubhaft ist bzw. auszuschließen ist (mit – unter Einbeziehung vieler weiterer Umstände, die ich hier nur aus Platz- und Zeitgründen weglasse – daran angeschlossenen weiteren Schlussfolgerungen, u.a. Projektion der eigenen kindesmütterlichen Abwehr der Umgangskontakte auf das Kind, Instrumentalisierung des Kindes, Abschiebung der Verantwortung für die Abwehr der Umgangskontakte auf das Kind etc. samt des (auch in diesem Falle realisierten) notorischen Narrativs: ‘Ich (Mutter) will ja’ (Kontakte des Kindes zum Vater), ‘aber das Kind will ja nicht, ich weiß auch nicht mehr, was ich da machen soll’.

    Im selben Fall zitiert der Gutachter den neuen Freund der Mutter, wie folgt:
    „Er [der Junge] habe Herrn P. (den neuen Freund der Mutter) mit Beginn des Sprechens dann stets als „Papi“ bezeichnet, anfangs sicherlich eher als ‚Gattungsbegriff‘ gemeint. Da eine Vergrößerung der Familie von vornherein geplant gewesen sei, hätten Frau S. (die Mutter) und Herr P. das Kind in dieser Benennung auch nicht korrigiert, weil es sich gegenüber den zu erwartenden weiteren Geschwistern keineswegs in einer besonderen Rolle habe fühlen sollen.“
    Dies beinhaltet effektiv die Aussage, dass das Kind ab dem Alter seines Beginns des Sprechens (!) von allein, ohne Zutun der Erwachsenen (Mutter und neuer Freund) – denn die haben sich ja angeblich darauf beschränkt, das Kind nicht zu korrigieren (!) – den neuen Freund mit ‘Papi’ ansprach. Und da kommen natürlich wieder deine Ausführungen zur Sprachentwicklung ins Bild, um u.a. zu verdeutlichen, dass kein Kind im Alter von 10 – 18 Monaten (Beginn des Sprechens) von allein, ohne stetes, kräftiges Zutun der erwachsenen Bezugspersonen eine von ihnen mit ‘Papi’ anspricht.
    (Eigentlich überflüssig zu ergänzen, dass in diesem Einzelfalle a) die Mutter gegenüber dem Kind nachweislich darauf besteht, den leiblichen Vater nur mit dessen Vornamen anzusprechen, also ihm die Anrede seines Vaters mit ‘Papi’ ausdrücklich verbietend (!); b) dass nachweislich, weil von zahlreichen neutralen Beobachtern einschließlich des dortigen Verfahrensbeistands und einer gerichtlich bestellten Vorgutachterin bestätigt und auch durch Fotos und Videos belegt, zwischen dem Kind und seinem (leiblichen) Vater eine besonders liebe- und vertrauensvolle, vollkommen ungestörte Beziehung besteht; und c) dass die Anrede seines (leibllichen) Vaters mit ‘Papi’ (der Mutter auch bekannt) für das Kind seit Jahren eine völlige Selbstverständlichkeit ist.)

    Deine Dissertation habe ich mir runtergeladen, weil bei solchen Fällen, wie dem oben skizzierten, immer auch die Frage nach der möglicherweise beeinträchtigten Qualität der Bindungsbeziehung zwischen dem Kind und dem betreuenden Elternteil aufkommt und zu beantworten ist und ich mir in Ruhe durchlesen möchte, was Du – eventuell differenzierter, als in psychologischen Gerichtsgutachten üblich – dazu beiträgst.

    Mit liebem, freundlichem Gruß

    Michael Blank
    Eichenstraße 46
    20255 Hamburg
    Tel.: 01793995870

    • Michaela Kreß on 25. Oktober 2021 at 17:28
    • Antworten

    Hallo,

    mit Interesse werde ich deine Disseration lesen und evtl. in der ErzieherInnen-Ausbildung darauf verweisen.
    Schnellen Gruß

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