Das Märchen vom Link-Urteil
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ratloser Paragraph



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Kuriositäten

Die Landgericht-Hamburg-Disclaimer sind eigentlich schon selbst eine Kuriosität sondergleichen. Doch in der Masse der Link-Distanzierungen schaffen es trotzdem noch einige, dem Geschehen eine ganz besondere Note zu verleihen.

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Einige Webseiten-Bastler sind wenigstens so pfiffig und schreiben Klauseln nicht einfach wahllos von anderen Seiten ab, sondern orientieren sich sich bei der Erstellung eines Disclaimers an den Internetauftritten von bekannten Angeboten, großen Organisationen, Rechtsanwälten oder gar Gerichten. Warum selbst das gründlich schief gehen kann, beweisen diese Schnappschüsse:


Disclaimer des OLG Köln

Soviel ist sicher: Die Richter am Oberlandesgericht Köln machen ihre Internetseiten nicht selbst.

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Disclaimer von stern.de

Auch in der Onlineversion des Stern glaubt man an die Kraft von Zaubersprüchen: hier distanziert man sich pauschal von „gelinkten“ Internetseiten.

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Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post informiert laut Aussage auf ihrer Startseite u.a. über rechtliche Grundlagen in innovativen Märkten. In ihrem eigenen Impressum jedoch desinformiert sie:

In einem Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg...


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Selbst acht Jahre nach dem Hamburger Linkurteil (und nach unzähligen weiteren Urteilen anderer Gerichte, die genau wie damals das Landgericht Hamburg etwas völlig anderes entschieden haben) wird es munter weiter sinnentstellend zitiert. Zum Beispiel hilft auch die deutsche Kultusministerkonferenz bei der Verbreitung des Märchens:

Mit Urteil vom 12.Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden (...)


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Nicht nur das Oberlandesgericht Köln zitiert veraltete und nicht rechtswirksam gewordene Urteile auf seiner Homepage, auch das Landgericht Neuruppin meint, sich von allen verlinkten Webseiten distanzieren zu müssen:

Externe Links: Mit dem Urteil vom...


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Ebenfalls auffallend ähnelnd dem Oberlandesgericht Köln...

Haftung für Links ! ...

...präsentiert sich hier die Staatsanwaltschaft Aachen im Internet - und übernimmt ebenfalls keine Haftung für Links. Ob da etwa ein- und dieselbe Internetagentur sämtliche „Justizportale“ in NRW mit dem allseits bekannten Märchen „verschönert“ hat...?


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Das Landgericht Hamburg hat im Mai 1998...

Das kommt dabei heraus, wenn sich zu wenig Jurastudenten in Studentennetzwerken herumtreiben: StudiVZ.net rezitiert Blödsinn und distanziert sich natürlich von allen Inhalten aller „gelinkten“ Seiten. Wenn da mal niemand gelinkt wurde...


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Auch der Tagesspiegel kann nicht recherchieren: Die Berliner Tageszeitung erscheint seit Mitte 2007 in einem neuen Gewand - und auch mit dem uns wohlbekannten Internet-Märchen:

Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden...





Dank u.a. an Ingo F. und Dieter M. für Hinweise!






















Haben Sie auch schon mal einen Disclaimer an Stellen entdeckt, wo sie sich spontan gefragt haben „warum machen die denn sowas“? Schicken Sie mir eine E-Mail!

Aktuelles und Nachbetrachtungen zum Thema Linkurteil-Märchen im Weblog














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powered by knetfederDaniel W. Schneider; Berlin, den 10. Dezember 2004; letzte Änderung am 13.7.2007
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